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Autor: Bernd Bruns (59), Düsseldorf
Vorbemerkungen: Ich solidarisiere mich mit jedem Polizeibeamten, der für uns Bürger, in seinem keineswegs ungefährlichen Dienst, die eigene Gesundheit oder gar das Leben riskiert. Und das auch noch für ein keineswegs adäquates Gehalt.
Und ich kann auch als engagierter Bürger bestens damit leben, dass Polizeibeamte bei der Ausübung ihres Dienstes gravierende Fehler machen, zumal sie oft nur in Sekunden, auf höchst komplexe unübersichtliche Situationen reagieren müssen.
Ich verstehe und erwarte auch, dass ein Polizeibeamter, der in erkennbar bester Absicht dienstlich gehandelt und dabei mit einer entschuldbaren Fehleinschätzung einen schweren Fehler gemacht hat, von seinem "Dienstherrn" nicht "im Regen stehen gelassen" wird. Diese staatliche "Fürsorgepflicht" ist nachvollziehbar und prinzipiell nicht zu kritisieren. Auch eine milde "Behandlung" solcher entschuldbaren polizeilichen Fehler durch die vorgesehenen Disziplinarorgane und Justizbehörden mag ich bei der gebotenen differenzierten Betrachtung im Einzelfall nicht grundsätzlich kritisieren.
Aber: ich fordere im Umkehrschluss nachdrücklich, dass der Staat, der sich ja angeblich als die "Summe aller Bürger" definiert, auch eine "Fürsorgepflicht" für "seine" Bürger erkennt, die von solchen "Polizeifehlern" betroffen und geschädigt wurden!
Das muss erst recht gelten für abscheuliche, menschenverachtende und unentschuldbare Handlungen von evidenten "Verbrechern im Staatsdienst", die offenbar vorsätzlich - unter Mißachtung jeder Verhältnismäßigkeit und Menschenwürde - im Polizeidienst ausgeführt wurden, wie etwa im Fall des Fliesenlegers Josef Hoss.
Ein Behördenleiter, wie der Kölner Polizeipräsident Klaus J. Steffenhagen, trägt letztlich die formale und selbstverständlich auch politische Verantwortung für die Auswahl der Beamten und ihre Ausbildung in "seiner" ohnehin bereits skandalbehafteten SEK-Truppe, die offenbar de facto als unkontrollierbare "polizeiliche Verbrecherorganisation" agieren kann.
Und die vorgesehenen unverzichtbaren staatlichen "Kontrollmechanismen" - auch innerhalb der Justiz - sind im vorliegenden, durchaus symptomatischen, Fall evident ausser Kraft oder wirkungslos. Durch solche Vorgänge gerät der Ruf des Rechtsstaates, der bei aufgeklärten Bürgern aus tausend Gründen ohnehin schon grossen Schaden erlitten hat, vollends in Gefahr.
Doch welche(r) abgehobene Repräsentant(in) unseres Staates interessiert sich noch für die erkennbar ständig sinkende Reputation unseres Rechtsstaates bei den Bürgern? Eine für unser Gemeinwesen letztlich höchst gefährliche Resignation macht sich unter den Bürgern breit, innerhalb des "Systems" nichts mehr bewirken zu können. Und die fatale Erkenntnis, dass von der in weiten Teilen bereits verachteten real existierenden parteiübergreifenden "politischen Klasse" (besser: Clique oder "Bande") keine Änderung der offensichtlichen Missstände erwartet werden kann (Diese allein auf sich selbst und ihre persönlichen Vorteile fokussierten "VolksvertreterInnen" sind bereits bei der Realisierung einer "Rechtschreibreform" hoffnungslos überfordert und inkompetent).
Immerhin bleibt uns Bürgern noch eine letzte staatliche "Vertrauensinstanz" mit bester Reputation: Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.
Doch zurück zum Fall Hoss: Das Engagement des Kölner Polizeipräsidenten Klaus J. Steffenhagen für die Aufklärung der offensichtlichen Straf- und Greueltaten seiner berüchtigten SEK Schlägertruppe hält sich erkennbar in Grenzen: Der Mann, der jahrelang in hoher Führungsposition der Polizeigewerkschaft GdP agierte, hat eben ein besonderes Verhältnis zur bewährten "innerpolizeilichen Solidarität".
In diesem Zusammenhang lässt sich allerdings die drängende Frage nicht vermeiden, ob ein Polizeiführer, der offensichtliche Straftaten in seiner Truppe nicht adäquat aufklärt oder disziplinarrechtlich sanktioniert und zudem die geschädigten Opfer solcher abscheulichen "Staatsverbrechen" aus den Augen verliert, aus rechtlichen oder ethischen Gründen nicht selbst dem Kreis dieser Täter zugerechnet werden muss?
Das schreibe ich hier locker ohne die übliche Anonymität im Internet. Ähnliches hatte ich bereits der Kölner Polizei schon unmittelbar nach der erschütternden MONITOR-Sendung in einem polizeiinternen Beschwerde-Formular zugesandt. Soviel Zivilcourage muss sein!
Heute kam dann die Ladung zur "Vernehmung als Beschuldigter" im Polizeipräsidium Düsseldorf: "Beleidigung v. 19.01.2006 in Köln z.N. Steffenhagen" (AZ: 601000-025326-06/8).
Mein Homepage hier dient auch als Replik auf dieses unverständliche Ermittlungsverfahren. Und einschüchtern lasse ich mich von kritisierten staatlichen Institutionen keineswegs.
Der Beitrag des engagierten TV-Magazins MONITOR
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